Erbvertrag

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Ein Erbvertrag ist - wie das Testament - eine so genannte letztwillige Verfügung. Warum man eine letztwillige Verfügung errichten sollte, finden Sie unter dem Stichwort Testament.

Die Hauptunterschiede zwischen Erbvertrag und Testament sind:

  • Ein (einseitiges) Testament kann man jederzeit frei widerrufen. An die vertragsmäßigen Verfügungen in einem Erbvertrag ist man normalerweise gebunden.
  • Durch Erbvertrag können zwei Partner eine gemeinschaftliche letztwillige Verfügung errichten, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Ein gemeinschaftliches Testament können dagegen nur Ehegatten/Lebenspartner errichten.
  • Einen Erbvertrag kann man nur vor einem Notar schließen. Ein Testament ist auch gültig, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist und Ort und Datum enthält.

Schaumann • Gerusel & Kollegen

Wir sind mit den Standorten Schwarzenbek, Lübeck und der Zweigniederlassung in Hamburg eine Kanzlei mit langer Tradition und der Fähigkeit, bestmöglich auf die sich ständig verändernden Bedingungen unserer schnelllebigen Zeit zu reagieren.

Unsere Kernkompetenzen sind Rechtsberatung, Prozessführung und notarielle Tätigkeit in allen Bereichen des Zivil- und Wirtschafts- sowie Steuerrechts.


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