Handels- und Gesellschaftsrecht
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt und Notar Wolfgang Weber, Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Rechtsanwältin Birgit Gerusel, Fachanwältin für Steuerrecht
Auf die Wahl der richtigen Rechtsform kommt es bereits vor Gründung eines Unternehmens an. Bei dieser wichtigen und grundlegenden Entscheidung beraten wir Sie gerne unter Einbeziehung steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Aspekte. Wir helfen Ihnen dabei, zwischen den in Betracht kommenden Personen- oder Kapitalgesellschaften die für Sie optimale Wahl zu treffen.
Auf dem Gebiet des Handelsrechts erstellen und prüfen wir für unsere Mandanten Verträge über Handelsgeschäfte sowie allgemeine und/oder besondere Geschäftsbedingungen. Ferner machen wir Ansprüche aus derartigen Verträgen geltend bzw. wehren zu Unrecht gegen unseren Mandanten behauptete Ansprüche ab.
Unterstützung bieten wir Ihnen auch bei allen Konflikten des Handelsrechtes. Wir sind bei der Erstellung und Überprüfung Ihres Handelsvertretervertrages behilflich, ebenso bei der Durchsetzung Ihrer Provisionsansprüche.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts übernehmen wir für Sie insbesondere folgende Tätigkeiten:
- Beratung im Bereich von Unternehmensgründungen, -veräußerungen, -umwandlungen, -verschmelzungen aller Rechtsformen
- Entwurf und Änderungen der erforderlichen Verträge
- Vertretung bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern, zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren Gesellschaftern oder einem Gesellschafter und der Gesellschaft sowie zwischen Organen (Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat) und der Gesellschaft